Provisionsabgabeverbot gekippt
Provisionsabgabeverbot gekippt
Das Provisonsabgabeverbot wurde am 24. Oktober 2011 vom Verwaltungsgericht Frankfurt in einem erstinstanzlichen Urteil für zu unbestimmt erklärt, wohlgemerkt in einem Einzelfall .
Das Gericht ließ eine Sprungrevision zu, die zunächst auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angenommen wurde, diese aber dann am 29. Februar 2012 die Klage zurückgezog. Somit wurde das Urteil als Einzelfallentscheidung rechtskräftig.