Tippgeberprovision – FAQ

Wir zahlen die Tippgeberprovision normalerweise zwei Monate nach dem Versicherungsbeginn und dem ersten Einzug der Versicherung aus. Bei der Auszahlung ist die Stornohaftungszeiten der einzelnen Versicherer und Tarife  zu berücksichtigen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Tippgebervereinbarung.

Die Höhe der Tippgeberprovision ist abhängig von der Krankenversicherung. Wir erhalten bei deutschen Versicherungsgesellschaften zwischen  5 und 8 Monatsbeiträge für eine PKV-Vollversicherung für Erwachsene. Bei Kindernachversicherungen können abweichende Regelungen gelten.

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